16.12.2013 Das Kaufangebot mit fest vereinbartem Kaufpreis der V+R Immobilien GmbH an die Schieß-Sport-Zentrum Niederrhein gGmbH über den Grundbesitz,  bestehend aus 8.890 qm Grundstück, EFH-Rohbau, Restaurant mit  ausgestatteter Küche und Kühlhaus, Turnhalle, Parkplatz und z.Zt.  vermieteter Lagerhalle wird beurkundet. Die SSZN gGmbH hat bis Ende 2015 Zeit das Angebot anzunehmen. Ab sofort können die nicht vermieteten  Bereiche von der SSZN gGmbH genutzt werden, was die Bogenschützen der  Region auch gleich wahrnehmen.

18.11.2013 - 20.12.2013 Der nächste Schritt bei der Änderung des FNP: Die Frühzeitige  Bürgerbeteiligung zum geplanten Vorhaben findet statt. Die Gemeinde  Brüggen strebt an, bis Ende 2014 Rechtskraft für die Änderung von  Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zu erhalten.

09/2013 Das Projektteam erstellt ein Nutzungskonzept für die Anlage, welches  Grundlage für die Berechnungen der Gutachter ist. In diesem Zusammenhang müssen Anpassungen hinsichtlich der geplanten Parkplätze vorgenommen  werden.

07/2013 Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt der  Gemeinde Brüggen auflagenfrei mit, dass gegen die vorgesehene Änderung  des Flächennutzungsplans (für die 100m-Anlage erforderlich) keine  Bedenken bestehen. Daraufhin werden die Gutachten "Lärmemission" und  "Naturrechtliche Belange" in Auftrag gegeben. Ab diesem Zeitpunkt  konzentrieren sich alle Planungen nur noch auf die Umsetzung der großen  Variante mit 22 Schießbahnen a 100 m.

10.05.2013 Die Schieß-Sport-Zentrum Niederrhein gGmbH wird gegründet und am 03.06.2013 im Handelsregister beim Amtsgericht  Krefeld eingetragen. Jeweils 50 % der Gesellschaft halten der  Schützenkreis 037 Viersen e.V. und der Schützenverein "GUT SCHUSS"  Brüggen An der Kreuzstraße e.V.

04/2013 Die Planungen  werden konkretisiert und die Gemeinde Brüggen bereitet die 65. Änderung  des Flächennutzungsplans zur Aufweitung des Sondergebietes "Erholung" an der St.-Barbara-Str. für die Errichtung eines Trainingszentrums für  Schießsport vor.

02/2013 Das Zwangsversteigerungsverfahren wird durch Zuschlagserteilung an die V+R Immobilien GmbH am 21.02.2013  beendet. Es beginnen die Vertragsverhandlungen mit der V+R über den  Erwerb des Grundbesitzes für schießsportliche Zwecke.

10/2012 Das Projektteam befindet sich in den abschließenden Gesprächen mit dem  Vorstand der Volksbank Krefeld, in dem die Rahmenbedingungen vereinbart  werden sollen, zu denen die Volksbank das Projekt begleitet. Nach den  bisherigen Gesprächsergebnissen sind wir vorsichtig optimistisch, eine  Lösung zu finden. Dies begründet sich daraus, dass die Volksbank ein  eigenes Konzept vorgestellt hat mit dem wir sehr gut klar kommen würden. Die Gespräche sollen noch im Oktober abgeschlossen werden und dann die  Gremienentscheidung eingeholt werden.

Die RSB-Mitgliedsvereine, die in der Untergliederung "Schützenkreis 037"  des Rheinischen Schützenbund 1872 e.V. zusammengefasst sind haben am 09.07.2012 den selbständigen Verein Schützenkreis 037 Viersen e.V.,  Viersen, gegründet, der im Vereinsregister Mönchengladbach unter VR  4888 eingetragen ist. Sobald die Gemeinnützigkeitsbescheinigung des  Finanzamtes vorliegt, werden die Mitglieder gebeten, die Mittel für die  Übernahme eines Gesellschaftsanteils an der Trägergesellschaft (gGmbH)  zur Verfügung zu stellen.

Der Rat der Gemeinde Brüggen hat am 14.06.2012 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1. Aufgrund des vorliegenden Antrages des Schützenvereins €žGut Schuß Brüggen wird der Bebauungsplan Brü/32 €žHeide Camp geändert. Ziel der Änderung ist es, im Teilbereich SO 4 €žSport und Freizeitanlage planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines  Trainingszentrums für Schießsport zu schaffen. Hierzu wird der  Geltungsbereich des Bebauungsplanes in nördliche Richtung erweitert.  Außerdem werden die überbaubaren Flächen auf der Grundlage der  vorliegenden Entwurfsplanung für das €žSchieß-Sport-Zentrum Niederrhein neu festgesetzt.
2. Parallel mit der Änderung des  Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert. Gegenstand der Änderung ist die Aufweitung des Sondergebietes €žErholung in nördliche  Richtung auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Änderung des Flächennutzungsplanes die landesplanerische Abstimmung nach § 34 Abs. 1  Landesplanungsgesetz durchzuführen und die für die Durchführung der  frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Unterrichtung der  Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange erforderlichen  Entwurfsunterlagen erarbeiten zu lassen.

21.05.2012   Gründung Förderverein!

SSZN

Aus Mangel an Unterstützern musste dieses Projekt leider beendet werden und wird nicht mehr realisiert.
Die Chance ist vertan, leider.

Spendenaufruf

Flyer Förderverein

Satzung Förderverein SSZN

Info SSZN

Aufnahmeantrag

09_ohne

Stand 04.03.2024